Bebauungsbestimmungen
Warum Bebauungsbestimmungen?
Die Bebauungsbestimmungen grenzen die gesetzlich zugelassene Verbauungsstruktur ab. Sie setzen zum Beispiel fest wie hoch und auf welchen Teil des Grundstücks gebaut werden darf. Im Grunde kann es sogar soweit führen, dass es Bestimmungen über Form und äußere Gestaltung eines Gebäudes für ein Grundstück geben kann, welche eine große Einschränkung in der Planungsfreiheit bedeuten.
Ziel dieser Bestimmungen ist es, die Entwicklung und den Ausbau von Stadt- bzw. Siedlungsgebiet in geplanten Bahnen zu führen, um die Lebens- und Wohnqualität der Bewohner zu optimieren. Luft, Sonne, Licht, Freiraum und Begrünung sind wesentliche Qualitätsmerkmale von Wohngebieten. Sie sollen durch die Bebauungsbestimmungen erreicht und gesichert werden.
Die Realität sieht leider oft so aus, dass die Bebauungsbestimmungen ihr Ziel verfehlen. Die strikte Auslegung jedes Buchstabens im Gesetz, das ja nie und nimmer auf die Vielzahl der unterschiedlichen Fälle eingehen kann, führt oft zu kuriosen Kunstgriffen, wodurch das Erscheinungsbild einer Siedlung (was wohl zur Lebens- und Wohnqualität zählt) gestört, wenn nicht sogar zerstört wird.
Wir empfehlen ihnen vor dem Grundstückskauf, am zuständigen Gemeindeamt Einsicht in Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan zu nehmen. Kontrollieren sie, ob die Bestimmungen auf dem von ihnen ins Auge gefassten Grundstück die Verwirklichung ihrer Wünsche auch zulassen, oder ob sie größere Abweichungen zu erwarten haben.
Sollten sie bereits im Besitz eines Grundstücks sein, ist es unbedingt nötig, vor Beginn der Planung die Grundlagen zu erheben.
Im Anhang bieten wir ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Gesetze.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauordnung viel Interpretationsspielraum lässt und daher diese leider in jeder Gemeinde anders ausgelegt wird. Es ist oft sehr schwierig, unsere Kunden in schwierigen Fragen richtig zu beraten, weil Dinge, die man in der Gemeinde A darf, der Bausachverständige in der Gemeinde B verbietet und umgekehrt. Aus diesem Grund sind Planvorbesprechungen bei der Gemeinde vor der endgültigen Einreichung der beste Weg.
Die in der Bauordnung verankerten Bebauungsbestimmungen sind sinngemäß wiedergegeben und erläutert: